Ein Gericht in Gießen hat die Klage eines Polizeianwärters abgewiesen, der wegen rassistischen Verhaltens in Chats nicht zum Beamten auf Probe ernannt worden war. (Symbolbild) (dpa)
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Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Klage eines Polizeianwärters abgewiesen, der mit einer rechten Chat-Gruppe in Verbindung gebracht und deshalb nicht zum Beamten auf Probe ernannt worden war. Der Kläger habe in die Gruppe unkommentiert ein Bild eingestellt und sich über einen langen Zeitraum „ohne ersichtliche Distanzierung“ am Gruppenchat beteiligt, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Polizeiakademie Hessen hatte deshalb 2019 den Antrag des Klägers auf Ernennung zum Beamten auf Probe abgelehnt, da durchgreifende Zweifel an seiner charakterlichen Eignung bestünden.

Nach Ansicht des Gerichts hat der Kläger durch sein Verhalten berechtigte Zweifel daran geweckt, dass er die Gewähr dafür biete, in seinem Dienst unvoreingenommen und ohne Ansehen der Person seine Aufgaben wahrzunehmen (Urteil vom 4.8.2021, Az.: 5 K 509/20.GI).

Rassistische und menschenverachtende Bilder geteilt

Bei der Bilddatei, die der Polizeianwärter laut Gericht im April 2017 in die Chat-Gruppe schickte, handelte es sich um ein Firmenlogo des Rüstungsunternehmens Heckler & Koch mit dem Text „Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt“ und der Nahaufnahme des Zielfernrohrs einer Waffe, welches auf das Gesicht eines Mannes mit langem Bart gerichtet war.

Das beklagte Land Hessen habe die Auffassung vertreten, das Bild sei rassistisch und menschenverachtend, da die dort abgebildete Person aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes offensichtlich muslimischen Glaubens sei. Laut Land liege „ein schwerwiegender Verstoß gegen die Treuepflicht vor“.

Vorbringen nicht als glaubwürdig beurteilt

Der Kläger machte nach Gerichtsangaben geltend, dass er ein „Bauernopfer“ sei, mit dem sich der Dienstherr aus dem Feuer der Kritik nehmen wolle. Er habe den Einsatz von Waffen gegen Menschen der Dritten Welt sowie kriminelle Machenschaften des Waffenherstellers und dessen Waffengeschäfte mit Diktaturen kritisieren wollen. In der mündlichen Verhandlung habe der Kläger zu zeigen versucht, dass die Bilder auch nicht menschenverachtende Deutungen zuließen. Dieser Argumentation folgten die Richter nicht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe die Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel beantragen.

Agenturen