Bayern: Nach der Schließung einer von sogenannten Querdenkern betriebenen Schule konnte die Existenz der behaupteten Trägerstiftung nicht verifiziert werden. (dpa)
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Eine Woche nach der Schließung einer illegalen mutmaßlichen „Querdenker“-Schule im oberbayerischen Landkreis Rosenheim ist weiter unklar, ob die als Betreiberin angegebene Stiftung überhaupt existiert. „Wir konnten bisher nirgendwo verifizieren, dass es die Stiftung so gibt“, sagte der Sprecher der Regierung von Oberbayern, Wolfgang Rupp, am Mittwoch. Die „Augsburger Allgemeine“ hatte darüber berichtet.

Illegaler Schulbetrieb wurden durch Behörden eingestellt

Die Leiterin der nicht genehmigten Bildungseinrichtung hatte angegeben, die Schule werde von einer Stiftung getragen, die nach russischem Recht anerkannt sei - deshalb gelte deutsches Recht nicht. Rupp sagte, dafür gebe es keine belastbaren Hinweise. Die Stiftung soll den Namen „Freiheit braucht Mut“ tragen - das stand auch auf Schildern an dem alten Bauernhof im oberbayerischen Schechen, in dem die Bildungseinrichtung untergebracht war. „Unter dem Namen ‚Freiheit braucht Mut‘ ist im deutschen Stiftungsregister nichts registriert“, sagte Rupp. Die Initiatoren des illegalen Schulbetriebs hielten sich bisher an das behördliche Verbot. „Für uns ist erfreulich, dass der Schulbetrieb eingestellt ist“, sagte Rupp. „Insoweit sind rechtmäßige Zustände wieder hergestellt.“

Eltern seien „Kräuter- und Musik-Pädagogen, aber auch Schamanen“

Die Behörde hatte die nicht genehmigte Bildungseinrichtung mit mutmaßlichem „Querdenker“-Hintergrund am vergangenen Mittwoch nach Hinweisen aus der Bevölkerung geschlossen. Seitdem sei nicht versucht worden, den Betrieb wieder aufzunehmen. Einem Bericht des Bayerischen Rundfunks (BR) zufolge wies die Gründerin der Schule den Vorwurf zurück, dass dies eine „Querdenker-Schule“ sei. Unter den Eltern seien „Kräuter- und Musik-Pädagogen, aber auch Schamanen“, berichtete der BR unter Berufung auf die Frau. Rund 50 Kinder waren dort unterrichtet worden. Die Leiterin war eine verbeamtete Lehrerin einer Grund- und Mittelschule im Raum Oberbayern und seit Monaten im Krankenstand. Zu Konsequenzen für die Lehrerin äußerte sich Rupp nicht und verwies auf den Datenschutz.

dpa