Sanktionen gegen Strafgerichtshof - Unterstützung aus Deutschland
Nach US-Sanktionen gegen den IStGH bekräftigt Justizministerin Hubig die Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen. Von einer heiklen Einladung, wie sie Kanzler Merz ausgesprochen hatte, ist nicht mehr die Rede.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat bei einem Besuch in Den Haag betont, Deutschland stehe auch in schwierigen Zeiten zum Völkerrecht und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen.
Zweifel an dieser Haltung hatten unter anderem Äußerungen von CDU-Chef Friedrich Merz zum Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu ausgelöst. Auch hat Deutschland nach Ansicht mancher Beobachter nicht laut genug gegen Sanktionen protestiert, die von der US-Regierung gegen acht Richter und drei Mitarbeiter der Anklagebehörde des IStGH verhängt wurden.
Hubig betonte nach einem Treffen mit IStGH-Mitarbeitern, für sie sei klar: „Die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die wir haben, die Deutschland hat, die müssen erfüllt werden.“
Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt Einzelpersonen wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, wenn der Staat des Tatorts oder des Täters nicht willens oder fähig ist, zu ermitteln.
Haftbefehl gegen Netanjahu
Gegen Netanjahu sowie gegen den damaligen israelischen Verteidigungsminister Joav Galant waren vom IStGH 2024 wegen mutmaßlicher Verbrechen während des Vernichtungskrieges in Gaza Haftbefehle erlassen worden. Gegen den Militärchef der Widerstandsorganisation Hamas Mohammed Deif hatte die Anklagebehörde des Gerichtshofs ebenfalls einen Haftbefehl ausgestellt. Deif wurde später bei einem israelischen Luftangriff getötet.
Merz hatte vor seiner Wahl zum Kanzler gesagt, er wolle Mittel und Wege finden, um Netanjahu im Falle eines geplanten Deutschlandbesuchs eine Ein- und Ausreise ohne Festnahme zu ermöglichen.
Auf die Äußerung von Merz angesprochen, entgegnete Hubig, Deutschland sei völkerrechtliche Verpflichtungen eingegangen, die erfüllt werden müssten. „Wir halten das Völkerrecht hoch.“
Keine Kreditkarte und kein Zugang zum E-Mail-Account mehr
Trump verhängte im Februar 2025 Sanktionen gegen den Chefankläger des IStGH, Karim Khan, dem er „illegale Aktionen gegen Amerika und unseren Verbündeten Israel“ vorwarf.
Die Sanktionen, die später auch weitere IStGH-Mitarbeiter und ihre Familien umfassten, behinderten das Gericht vorübergehend, unter anderem weil E-Mail- und Bankzugänge blockiert wurden. Der Strafgerichtshof entschied sich, auf alternative IT-Lösungen wie Open Desk zu setzen.
Die Präsidentin des Internationalen Strafgerichtshofs, Tomoko Akane, habe ihr versichert, dass der Gerichtshof sich in vielerlei Hinsicht auf die neue Situation eingestellt habe und inzwischen wieder „eine gewisse Normalität“ eingekehrt sei, sagte Hubig.