Fall Rahma Ayat: Lebenslange Haft für 31-Jährigen wegen Mordes

Nach der tödlichen Messerattacke auf die junge Algerierin Rahma Ayat hat das Landgericht Hannover den Täter zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Prozess ging es auch um die Frage nach einem rassistischen Tatmotiv.

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Fall Rahma Ayat: Lebenslange Haft für 31-Jährigen wegen Mordes / DPA

Wegen Mordes an einer jungen Algerierin hat das Landgericht Hannover einen 31-Jährigen zu lebenslanger Gefängnisstrafe verurteilt. „Es ist krass unverständlich, wie ein Mensch dazu kommt, eine solche Tat zu begehen“, sagte die Vorsitzende Richterin Britta Schlingmann in ihrer Urteilsbegründung. Der Deutsche Alexander K. , früher der Nachbar der aus Algerien stammenden 26-jährigen Rahma Ayat, trat nach Überzeugung des Gerichts im vergangenen Juli die Tür zu ihrer Wohnung ein und stach ihr mit einem Jagdmesser in Brust und Oberbauch. Sie starb noch am Tatort an inneren Blutungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nachbarn im Hemminger Ortsteil Arnum hatten damals den Notruf gewählt. Die Polizei nahm den Mann fest, der die Tat nach früheren Angaben der Ermittler noch am selben Tag zugab. Zu Prozessbeginn sagte der 31-Jährige laut einer Erklärung: „Ich habe die Kontrolle über mich selbst verloren.“ Er habe seit seinem Einzug unter Lärm und Zigarettenrauch des Vermieters der Frau gelitten. Sie war dessen Untermieterin. 

Nach der Tat waren öffentliche Diskussionen über ein mögliches rassistisches Motiv entbrannt, da das Opfer Muslimin war und ein Kopftuch trug. Hinweise auf eine „frauen- oder fremdenfeindliche Einstellung“ des Verurteilten habe es jedoch nicht gegeben, so das Gericht. Darüber hinaus entschied es, dass den Eltern und der Schwester der Getöteten insgesamt 55.000 Euro Schmerzensgeld zustehen.

Ayat starb laut Autopsiebericht an mehreren Messerstichen, von denen einer ihr Herz traf. Die junge Frau hatte zuvor ihre Familie angerufen und von Rassismuserfahrungen durch Alexander K. erzählt. Die Mutter erklärte gegenüber dem Fernsehsender El-Araby, ihre Tochter habe ihnen erzählt, sie sei von ihrem deutschen Nachbarn „wegen ihres Kopftuchs und ihrer ethnischen Herkunft“ mehrfach beleidigt und belästigt worden.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Mannes hatte eine Verurteilung beantragt, aber kein Strafmaß genannt. Ob er gegen das Urteil vorgehen werde, sei noch nicht beschlossen, sagte er.