Bundestags-Experten sehen Iran-Krieg als Völkerrechtsverstoß

Der US-israelische Krieg gegen den Iran ist völkerrechtswidrig – zu dieser „herrschenden Ansicht“ kommen die Wissenschaftler des Bundestags. Die Experten gehen der Frage nach, ob Deutschland sich der Beihilfe zum Völkerrechtsbruch schuldig macht.

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Bundestags-Experten sehen Iran-Krieg als Völkerrechtsverstoß / Foto: Michael Kappeler/dpa / DPA

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags stufen den Angriffskrieg der USA und Israels gegen den Iran als völkerrechtswidrig ein und weisen auf mögliche Konsequenzen für Deutschland hin. Die tödlichen Angriffe der beiden Länder stellten „nach herrschender Ansicht“ einen Verstoß gegen das in der UN-Charta verankerte Gewaltverbot dar, da sie weder vom Recht der Selbstverteidigung gedeckt noch vom UN-Sicherheitsrat autorisiert worden seien, heißt es in einem Gutachten der Bundestags-Experten. Es wurde von Abgeordneten der Linksfraktion in Auftrag gegeben und liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuvor hatte die „Berliner Zeitung“ darüber berichtet.

Die Wissenschaftler gehen in ihrer 12-seitigen Analyse der Frage nach, ob die mögliche Nutzung von Militärbasen in Deutschland wie dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein für Angriffe gegen den Iran eine Beihilfe darstellt, für die Deutschland völkerrechtlich Verantwortung tragen muss. Sie kommen zu dem Schluss, dass dies „vorbehaltlich der konkreten Umstände der Nutzung (...) jedenfalls nicht ausgeschlossen ist“.

Nutzung des Luftwaffenstützpunkts für Angriffe unklar

Inwieweit die US-Basis Ramstein für die Angriffe auf den Iran genutzt wird, ist allerdings unklar. Der Stützpunkt gilt generell als Drehkreuz für die US-Streitkräfte in Europa, im Nahen Osten und Afrika. Ob und wie sie direkt für Kampfhandlungen verwendet wird, ist aber bekannt.

Spanien hatte die Nutzung zweier US-Militärbasen in Andalusien für die völkerrechtswidrigen Angriffe auf den Iran gleich zu Beginn des US-israelischen Angriffskrieges untersagt. Die Bundesregierung hat von einem solchen Schritt für die US-Luftwaffenstützpunkte Ramstein und Spangdahlem in Rheinland-Pfalz abgesehen.

Regierungssprecher Stefan Kornelius hatte Anfang März dazu erklärt: „Die Nutzung der Militärbasen in Deutschland unterliegt rechtlichen Verabredungen beziehungsweise Verträgen, die völkerrechtlichen Bestand haben, die sich auch im Rahmen unserer Rechtsordnung bewegen. Deswegen werden wir sie nicht einschränken.“

US-israelischer Angriffskrieg gegen den Iran

Israel und die USA hatten am 28. Februar einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Iran gestartet. Bei landesweiten Luftangriffen wurden mehrere ranghohe Vertreter des Iran getötet, darunter das geistige Oberhaupt Ayatollah Ali Chamenei. Die US-israelischen Angriffe erfolgen auch in zivilen Wohngebieten.

Nach Angaben des iranischen Gesundheitsministeriums töteten Israel und die USA bisher mindestens 1.937 Menschen im Iran. Mehr als 24.800 Menschen wurden demnach verletzt.

Der Iran reagiert mit Gegenschlägen auf Ziele in Israel sowie Einrichtungen des US-Militärs in Staaten der Golfregion. Offizielle Stellen meldeten bisher mindestens 153 Tote und Tausende Verletzte.