POLITIK
2 Min. Lesezeit
VGH München bestätigt: Entlassung von Bundeswehrsoldaten Yunus Emre Yar war rechtswidrig
Im Streit um die Entlassung eines deutsch-türkischen Soldaten aus der Bundeswehr hat der Verwaltungsgerichtshof München das Urteil der Vorinstanz bestätigt: Die Kündigung wegen angeblich fehlender Verfassungstreue war unzulässig.
VGH München bestätigt: Entlassung von Bundeswehrsoldaten Yunus Emre Yar war rechtswidrig
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa (Archiv)
9. Januar 2026

Im Streit um die Entlassung eines türkischstämmigen Soldaten aus der Bundeswehr hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Demnach war die Entlassung von Yunus Emre Yar rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht (VG) München hatte im September 2025 zugunsten des entlassenen Bundeswehrsoldaten entschieden. Das Urteil des VGH vom 19. Dezember 2025 ist nicht anfechtbar.

Das Dienstverhältnis des türkischstämmigen Offiziersanwärters Yar war Ende Juni vergangenen Jahres durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) fristlos gekündigt worden. Yar diente zu diesem Zeitpunkt bereits vier Jahre als Soldat auf Zeit, wie die Nachrichtenagentur Anadolu (AA) berichtete.

Yars Arbeitgeber warf ihm laut Bericht unter anderem fehlende Verfassungstreue vor. Weiter hieß es, Yar sei eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und die Disziplin der Truppe. Der Grund: Yar nahm regelmäßig am muslimischen Freitagsgebet teil, ernährte sich halal und kritisierte Israels Vernichtungskrieg in Gaza. Das reichte offenbar aus, um ins Radar des Bundesamts für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) zu geraten und als Verdachtsfall eingestuft zu werden. Yar soll in diesem Zusammenhang am 3. März 2022, am 12. Mai 2022 und am 9. Oktober 2024 befragt worden sein. 

Yar wurde laut AA auch seine frühere Mitgliedschaft in einem türkischen Bogenschützenverein vorgehalten. Kritisiert wurden offenbar auch Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen und der Kontakt seines Vaters zu einem türkisch-muslimischen Kulturverein.

Das VG München hatte sämtliche Vorwürfe gegen Yar zurückgewiesen. Der Betroffene habe nicht gegen militärische Dienstvorschriften verstoßen, hieß es in dem Urteil. Eine Entlassung auf Grundlage eines bloßen Verdachts sei unzulässig.


Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es, dass eine Parteizugehörigkeit des Vaters von Yunus Emre Yar von Seiten der Bundeswehr kritisiert wurde. Korrekt ist, dass sein Vater führende Persönlichkeiten der Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e.V. (ATIB) kannte, solche Kontakte jedoch – gemäß dem Urteil des VGH vom 19. Dezember 2025 – nicht zu Lasten von Yar gehen können. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten, diesen zu entschuldigen.

QUELLE:TRT Deutsch und Agenturen