Studie: Rassismus in Behörden oft in Strukturen versteckt

Diskriminierung in Ämtern bleibt oft unsichtbar – doch sie hat gravierende Folgen für Betroffene. Laut einer neuen Studie berichten zahlreiche Muslime von rassistischer Diskriminierung in deutschen Behörden.

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Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Rassismus zeigt sich in deutschen Behörden einer Studie zufolge selten in offenen Anfeindungen. Vielmehr steckt sie in Routinen, Entscheidungsspielräumen und Organisationsstrukturen. Das belegt die vom Bundesinnenministerium geförderte Untersuchung „Institutionen und Rassismus“ (InRa). Es handele sich um die bislang umfassendste empirische Untersuchung zu Rassismus in staatlichen Institutionen, teilte die federführende Universität Leipzig mit.

Über drei Jahre untersuchten Wissenschaftler an zehn Standorten Jobcenter, Ausländerbehörden, Polizei, Justiz, Gesundheits-, Jugend- und Ordnungsämter sowie die soziale Arbeit. Zudem wurden in einem Teilprojekt vier Bundesbehörden unter die Lupe genommen. Insgesamt besteht die Verbundstudie aus 23 Einzelprojekten.

Rassistische Diskriminierung auf verschiedenen Ebenen

Die Ergebnisse zeigten, dass rassistische Diskriminierung auf individueller, institutioneller und struktureller Ebene nachweisbar sei – allerdings in unterschiedlicher Form und Intensität. Rassistische Diskriminierung zeige sich etwa in individuellen Einstellungen einzelner Mitarbeiter, in behördlichen Praktiken und Ermessensspielräumen oder im Umgang mit Beschwerden.

Eine Beschäftigtenbefragung in vier Bundesbehörden – Bundespolizei, Zoll, Bundesagentur für Arbeit und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – mit knapp 13.000 Teilnehmern ergab den Angaben nach, dass die Behörden kein einheitlich höheres Maß an ethnisch diskriminierenden Einstellungen aufweisen als die Bevölkerung. Gleichzeitig berichteten 18 bis 26 Prozent der Beschäftigten von beruflicher Benachteiligung, Angehörige von Gruppen mit rassistischen Zuschreibungen deutlich häufiger. Sie nannten signifikant häufiger ihre ethnische Herkunft, Religion oder Hautfarbe als Grund.

Strukturelle Risiken entstehen laut Studie unter anderem durch unzureichende Rechtsgrundlagen: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt bisher nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern – wer von einer staatlichen Institution diskriminiert werde, könne sich nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen. Auch Sprachbarrieren und regionale Unterschiede im gesellschaftlichen Klima beeinflussten den Behördenalltag und könnten Diskriminierung begünstigen. 

Muslime erleben rassistisches Vorgehen

Betroffene berichten von gravierenden Folgen: In einem Teil der InRa-Studie, einer Online-Befragung unter 468 Muslimen, gaben 80 Prozent an, in Behörden rassistisch diskriminiert worden zu sein. Nur 17 Prozent wandten sich an eine Antidiskriminierungsstelle – mehr als die Hälfte befürchtete, dass Beschwerden folgenlos bleiben.

Die Wissenschaftler gaben 17 Handlungsempfehlungen ab. Dazu gehören unter anderem unabhängige Beschwerdestellen, die Ausweitung des Gleichbehandlungsgesetzes, verpflichtende rassismuskritische Fortbildungen, mehr Transparenz in behördlichen Entscheidungen sowie gezielte Förderung von Mitarbeitenden aus diskriminierten Gruppen. 

Die Studie (2021–2024) wurde vom Bundesinnenministerium mit sechs Millionen Euro gefördert. Dabei kam das gesamte Methodenspektrum der Sozial- und Geisteswissenschaften zum Einsatz: quantitative Befragungen, qualitative Interviews, Gruppendiskussionen, teilnehmende Beobachtung in Behörden, Diskurs- und Inhaltsanalysen sowie vergleichende Dokumentenanalysen.