AfD-Verwandtenaffäre: Merz erwägt Gesetzesverschärfung
Zuletzt sind Fälle von Vetternwirtschaft in der AfD bekannt geworden. Kanzler Merz erwägt vor diesem Hintergrund gesetzliche Regelungen, um derartige Einstellungen zu verhindern.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) schließt angesichts der Verwandtenaffäre in der AfD strengere Gesetze nicht aus. „Ich würde uns eine gesetzliche Regelung gerne ersparen. Angesichts des Ausmaßes des Missbrauchs werden wir aber möglicherweise nicht darum herumkommen“, sagte Merz den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (NBR) und der „Rheinpfalz“ vom Donnerstag.
In der Affäre geht es um die Anstellung von Familienangehörigen bei AfD-Parlamentariern. In den vergangenen Wochen waren in verschiedenen Bundesländern immer mehr solcher Fälle bekannt geworden – Berichten zufolge sind etwa mehrere Familienangehörige von AfD-Landespolitikern aus Sachsen-Anhalt in Bundestagsbüros von AfD-Abgeordneten angestellt.
Der CDU rät Merz in diesem Zusammenhang, die AfD nicht nur in der Sache hart zu stellen, „sondern sie auch als die Partei der vermeintlichen Saubermänner und Patrioten mit ihrem tatsächlichen Verhalten konfrontieren: Die Partei ist geprägt von einer tief verankerten Filz- und Vetternwirtschaft.“
Den Erfolg der rechtspopulistischen AfD führt Merz auch auf ein Fehlverhalten seiner eigenen Partei zurück. „Die CDU hat zu lange zu viel Raum gelassen für die Themen, die heute von der AfD in einer völlig unzulässigen Vereinfachung beherrscht werden, zum Beispiel das Thema Migration“, sagte Merz weiter. „Ich kann nur für mich sagen: Solange ich Parteivorsitzender der CDU bin, ist eine Zusammenarbeit mit dieser Partei ausgeschlossen. Ich bin nicht bereit, diese Republik und ihre Erfolgsgeschichte aufs Spiel zu setzen, nur um kurzfristig politische Mehrheiten in den Parlamenten zu haben.“ Die Wahl eines AfD-Ministerpräsidenten mit Stimmen der CDU hält Merz für „undenkbar“.
Angestellte von Landtagsabgeordneten werden aus staatlichen Mitteln bezahlt. Die Abgeordneten erhalten vom jeweiligen Bundesland eine sogenannte Mitarbeiterpauschale, die für die Angestellten gedacht ist. Bei Bundestagsabgeordneten geschieht die Bezahlung über ein Personalbudget, das vom Bundestag bereitgestellt wird.