Beleidigung in drei Fällen: Geldstrafe für Vater des Hanau-Attentäters
Weil er unter anderem Teilnehmer einer Anti-Rassismus-Demo als „wilde Fremde“ bezeichnet hatte, ist der Vater des Hanauer Attentäters zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe gefordert.
Der Vater des Hanauer Attentäters ist wegen Beleidigung in drei Fällen vom Amtsgericht Hanau zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt worden. Das Gericht blieb damit unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Summe von 11.700 Euro, wie mehrere Medien am Mittwoch berichteten.
Der Angeklagte sei rechtsextrem und weise rassistisches Gedankengut auf, wie Staatsanwalt Martin Links in seinem Plädoyer festhielt. Der Vater des Hanauer Attentäters habe versucht, „eine Stadtgesellschaft zu spalten“.
Dem 74-Jährigen war vorgeworfen worden, nach einer Anti-Rassismus-Demo in der Nähe seiner Wohnung die Teilnehmer in einer Strafanzeige als „wilde Fremde“ bezeichnet zu haben. Auch Hinterbliebene des rechtsextremistischen Attentats hatten an jenem Tag an der Veranstaltung teilgenommen. Die Demonstranten sollen „das Maul halten“ und sich „dem deutschen Volk“ unterordnen, soll er laut „Hessenschau“ gefordert haben.
In einem weiteren Fall soll Hans-Gerd R. ein Spezialeinsatzkommando aus Frankfurt, das nach dem rechtsextremen Attentat an seiner Wohnanschrift eingesetzt war, als „Terrorkommando“ bezeichnet haben.
„Und im dritten Fall soll er den Oberbürgermeister der Wahlfälschung beziehungsweise Wählertäuschung bezichtigt haben“, zitierte die „Hessenschau“ Oberstaatsanwalt Dominik Mies. Außerdem habe der Angeklagte den Oberbürgermeister als „großmäulig“ bezeichnet.
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