Trump droht Iran: „Kann in einer Nacht ausgelöscht werden“

Trumps Drohungen gegen den Iran werden immer heftiger. Der US-Präsident kündigt die Zerstörung aller Brücken und Kraftwerke an, sollte Teheran nicht einlenken. Was sagt das Völkerrecht dazu?

By
Foto: Evelyn Hockstein/REUTERS

US-Präsident Donald Trump hat dem Iran mit einer Zerstörung aller Brücken und Kraftwerke gedroht, sollte Teheran nicht auf seine Forderung zur Öffnung der Straße von Hormus eingehen. Er sagte, die USA könnten innerhalb von vier Stunden eine „völlige Zerstörung“ herbeiführen. „Das ganze Land kann in einer Nacht ausgelöscht werden, und das könnte schon morgen Nacht sein“, sagte Trump am Montag bei einer Pressekonferenz im Weißen Haus.

Seit Beginn des völkerrechtswidrigen US-israelischen Angriffskriegs gegen den Iran Ende Februar haben die iranischen Streitkräfte die Straße von Hormus für die USA, Israel und ihre Verbündeten gesperrt. Seitdem ist der Schiffsverkehr in der Meerenge, die für den internationalen Transport von Öl und Flüssiggas sehr wichtig ist, beinahe zum Erliegen gekommen. Trump beschwerte sich abermals über die ausgebliebene Unterstützung von Alliierten für seinen Angriffskrieg gegen den Iran und bezeichnete die Nato als „Papiertiger“.

Sollte es der US-Präsident tatsächlich so drastisch meinen, wie er es formuliert hat, würde er damit offen Kriegsverbrechen androhen. Denn das humanitäre Völkerrecht verpflichtet die Konfliktparteien dazu, jederzeit zwischen zivilen und militärischen Zielen zu unterscheiden. 

„Selbst wenn bestimmte zivile Infrastruktur als militärisches Ziel eingestuft werden könnte, würde das humanitäre Völkerrecht Angriffe darauf dennoch verbieten“, wenn „übermäßige“ Schäden für Zivilisten zu erwarten seien, sagte Stéphane Dujarric, der Sprecher von UN-Generalsekretär António Guterres, am Montag in New York. 

Nach dem humanitären Völkerrecht sind gezielte Angriffe auf zivile Infrastruktur verboten, es sei denn, dass diese auch militärisch genutzt wird. Das könnte zum Beispiel für Brücken gelten, über die auch Truppen verlegt oder militärischer Nachschub organisiert werden. Aber selbst wenn ein ziviles Objekt auch militärisch genutzt wird, muss der erwartete militärische Vorteil im Verhältnis zu den absehbaren zivilen Schäden stehen. Übermäßige zivile Schäden sind verboten.

Sollten die USA zum Beispiel ein Kraftwerk wie das Gaskraftwerk Damawand in der Nähe der Hauptstadt Teheran angreifen, wären die Folgen für die Zivilbevölkerung absehbar schwer, was ein Kriegsverbrechen bedeuten würde. Versorgungsinfrastruktur wie Kraftwerke, die zivile Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Wohngebiete versorgen, steht generell unter besonderem Schutz. Das Kraftwerk Damawand hat eine Kapazität von mehr als 2.800 Megawatt und versorgt vor allem die Millionenmetropole, in der rund 15 Millionen Menschen leben.

US-israelischer Angriffskrieg gegen den Iran

Israel und die USA hatten am 28. Februar einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Iran gestartet. Bei landesweiten Luftangriffen wurden mehrere ranghohe Vertreter des Iran getötet, darunter das geistige Oberhaupt Ayatollah Ali Chamenei. Die US-israelischen Angriffe erfolgen auch in zivilen Wohngebieten.

Nach Angaben des iranischen Gesundheitsministeriums töteten Israel und die USA bisher mindestens 2.076 Menschen im Iran. Mehr als 26.500 Menschen wurden demnach verletzt.

Der Iran reagiert mit Gegenschlägen auf Ziele in Israel sowie Einrichtungen des US-Militärs in Staaten der Golfregion. Offizielle Stellen meldeten bisher mindestens 183 Tote und Tausende Verletzte.