AfD-Verwandtenaffäre: Baumann offen für Gesetzesverschärfung
Die AfD steht nach Vorwürfen der Vetternwirtschaft in der Kritik. Nun zeigt sich der Geschäftsführer der rechtspopulistischen Partei bereit für eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes.
Angesichts der Vorwürfe von Vetternwirtschaft innerhalb der AfD hat sich der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, offen für eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes gezeigt. „Wenn der Wunsch besteht, das zu verschärfen in irgendeiner Art und Weise, präziser oder anders zu definieren, dann für alle Fraktionen, dann sind wir gerne produktiv da mit dabei“, sagte Baumann am Dienstag in Berlin.
Nach dem jetzigen Abgeordnetengesetz seien alle Beschäftigungsverhältnisse innerhalb seiner Fraktion legal, betonte Baumann. Er wies zugleich Medienberichte zurück, wonach Partei- und Fraktionschefin Alice Weidel den AfD-Fraktionsvize Stefan Keuter zum Rücktritt aus dem Fraktionsvorstand aufgefordert haben soll. Derartige Berichte seien „nicht richtig“, sagte der AfD-Parlamentsgeschäftsführer. Er verwies auf eine Pressekonferenz mit den Parteichefs Weidel und Tino Chrupalla am Nachmittag.
Nach diversen Vorwürfen von Vetternwirtschaft in der AfD hatte die „Bild“-Zeitung berichtet, Fraktionschefin Weidel wolle nun in der Bundestagsfraktion durchgreifen. Demnach habe Weidel Keuter zum Rücktritt aus dem Fraktionsvorstand aufgefordert. Er soll in seinem Bundestagsbüro seine eigene Partnerin beschäftigt haben.
Keuter wies die Berichte ebenfalls zurück. „Frau Weidel hat mich definitiv nicht aufgefordert, von meinem Amt als stellvertretender Fraktionsvorsitzender zurückzutreten“, sagte er dem „Tagesspiegel“.
„Wir haben in der Fraktionsvorstandssitzung am Montagabend über eine Mitarbeiterin in meinem Büro gesprochen“, sagte Keuter und fügte hinzu: „Ich habe erläutert, dass ich dabei in keinerlei Konflikt mit einem Gesetz oder einer Vorschrift stehe: Die Mitarbeiterin ist keine Verwandte ersten Grades, es gibt keinen Interessenkonflikt und es handelt sich nicht um eine Scheinbeschäftigung.“ Der AfD-Fraktionsvize betonte, die Mitarbeiterin arbeite bereits seit 2022 für ihn. „Wir haben nicht denselben Wohnsitz.“
Wie „Bild“ weiter berichtete, soll der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt die AfD-Bundestagsfraktion ganz verlassen. Auch die „Welt“ berichtete, der Vorstand der AfD-Bundestagsfraktion wolle den sachsen-anhaltischen Abgeordneten Schmidt aus der Fraktion ausschließen.
Die AfD steht derzeit wegen Beschäftigungsverhältnissen in der Kritik. In mehreren Bundesländern wurden Fälle bekannt, in denen Familienangehörige von AfD-Politikern auf Staatskosten in Abgeordnetenbüros anderer AfD-Politiker angestellt sind. So sind Berichten zufolge etwa mehrere Familienmitglieder von AfD-Landespolitikern aus Sachsen-Anhalt in Bundestagsbüros von AfD-Abgeordneten angestellt.
Aus mehreren Parteien gibt es daher Forderungen nach einer Verschärfung des Abgeordnetengesetzes, um solche Beschäftigungsverhältnisse künftig zu verhindern.