Rechtsterrorismus in Deutschland nach dem NSU

Die Gefahr des Rechtsterrorismus in Deutschland ist auch nach der Zerschlagung des NSU weiter präsent. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Fälle aus den vergangenen Jahren.

By
Foto: Michael Probst/AP (Archiv)

Seitdem 2011 die Existenz der Neonazi-Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) offengelegt wurde, sind Dutzende Fälle im rechtsterroristischen Spektrum bekannt geworden. Laut Daten des gemeinnützigen Centers für Monitoring, Analyse und Strategie (CeMAS) geht es um 54 Verdachts- oder gesicherte Fälle von Rechtsterrorismus oder der Vorbereitung von Gewalttaten mit rechtsextremer Motivation.

Ermittlungsgrundlagen sind meist die Strafrechtsparagrafen 89a („Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“) oder 129a („Bildung terroristischer Vereinigungen“). Eine Auswahl der Fälle:

2015 nahmen die Behörden in Bayern, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern sieben Mitglieder der „Oldschool Society“ fest. Sie hatten Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerber-Einrichtungen geplant. 

2017 verurteilte das Oberlandesgericht München vier Mitglieder zu Freiheitsstrafen, im Jahr darauf das Oberlandesgericht Dresden noch einmal drei.

Vier Fälle im Jahr 2019

2019 kamen vier Fälle ans Licht: drei Einzelpersonen sowie die nach dem Gründungsmitglied Werner S. benannte „Gruppe S.“. Die Gruppe wollte Moscheen überfallen und möglichst viele Muslime töten. 2023 verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart neun Mitglieder zu Haftstrafen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

2020 erschoss am 19. Februar ein 43-jähriger Deutscher in Hanau neun Menschen mit Migrationshintergrund und seine Mutter, danach tötete er sich selbst. Zuvor hatte er Schriften veröffentlicht, in denen er sich rassistisch äußerte. Laut einem Gutachten soll er an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt gewesen sein. 

Sieben Razzien mit Festnahmen 2022

2022 gab es sieben Razzien mit Festnahmen von Einzelpersonen oder Mitgliedern von Gruppen. Im April hoben die Behörden die Rechtsterrorgruppe „Vereinte Patrioten“ aus. Sie habe den damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) entführen und durch

Anschläge auf kritische Infrastruktur einen Bürgerkrieg auslösen wollen. Mehrere Urteile sind bereits gesprochen, die Verfahren aber noch nicht abgeschlossen. Ohne Urteile sind auch noch die Verfahren um die „Patriotische Union“, die sogenannte Gruppe Reuß. Die mutmaßliche Terrorgruppe soll um Heinrich XIII. Prinz Reuß einen gewaltsamen Umsturz geplant haben. Angeklagt sind 27 Personen.

2025 ließ im Mai die Generalbundesanwaltschaft Objekte in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Hessen, Sachsen und Thüringen durchsuchen. Die Ermittlungen richten sich gegen acht Personen, die einer Gruppe namens „Letzte Verteidigungswelle“ angehören sollen. Ihnen wird ein versuchter und ein vollendeter Brandanschlag vorgeworfen. Die Ermittlungen laufen noch, Anklagen sind bislang nicht erhoben worden.