Berlin begrüßt Abkommen zwischen Damaskus und YPG/SDF
Damaskus und die Terrororganisation YPG/SDF haben am Freitag ein Abkommen erzielt. Berlin begrüßt den Schritt. Das Abkommen sieht einen Waffenstillstand und die Integration der Terrormiliz in staatliche Strukturen vor.
Die Bundesregierung hat das erzielte Abkommen zwischen der syrischen Regierung und der Terrororganisation YPG/SDF über eine „militärische und zivile Vereinigung“ begrüßt. Eine friedliche Integration der SDF in staatliche Strukturen sei „ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem geeinten und inklusiven Syrien“, erklärte das Auswärtige Amt am Freitag.
Zugleich sei es Voraussetzung für eine nachhaltige Stabilisierung sowie „wirtschaftliche Erholung“ des Landes. Gemeinsam mit internationalen Partnern solle der Integrationsprozess begleitet und unterstützt werden, heißt es in der Erklärung weiter.
Die syrische Regierung und die Terrororganisation YPG/SDF hatten am Freitag ein neues Abkommen erzielt, das einen Waffenstillstand sowie einen Rahmen für die schrittweise Integration der Gruppe vorsieht. Darüber berichteten syrische Staatsmedien in Berufung auf Regierungskreise.
Geplant sind demnach unter anderem der „Abzug bewaffneter Kräfte von den Kontaktlinien und die Stationierung von Sicherheitskräften des syrischen Innenministeriums in den Stadtzentren von Hasaka und Qamischli, um die Stabilität in der Region zu stärken“.
Zudem sieht das Abkommen den „Beginn eines Integrationsprozesses für Sicherheitskräfte“ vor. Dazu gehörten die „Bildung einer Militärdivision mit drei Brigaden“ aus YPG/SDF-nahen Einheiten sowie die Eingliederung einer Brigade aus Ain al-Arab in eine Division, die der Provinz Aleppo unterstellt ist.
Darüber hinaus sollen die Institutionen der sogenannten autonomen Verwaltung in den von der YPG/SDF kontrollierten Gebieten in staatliche Strukturen integriert werden, wobei die Beschäftigungsverhältnisse ziviler Angestellter bestehen bleiben sollen. Ein weiterer Punkt der Vereinbarung betrifft die Regelung ziviler und bildungsbezogener Rechte der kurdischen Bevölkerung Syriens sowie die Rückkehr von Binnenvertriebenen in ihre Herkunftsgebiete.
Ziel des Abkommens ist es nach Angaben der Staatsmedien, die territoriale Einheit Syriens zu wahren, die Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen und die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure zu stärken. Damit sollen eine vollständige Integration der Region sowie gemeinsame Anstrengungen für den Wiederaufbau des Landes ermöglicht werden.