Sachsen: Anklage gegen Mitglieder verbotener Reichsbürgervereinigung erhoben
Zwei Mitglieder der Reichsbürger-Szene müssen sich in Dresden vor Gericht verantworten. Sie sollen sich auch nach dem Verbot weiter in der Vereinigung betätigt haben.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat zwei mutmaßliche Mitglieder der verbotenen Reichsbürgervereinigung Geeinte deutsche Völker und Stämme angeklagt. Einem 59-Jährigen und einer 63-Jährigen wird ein Verstoß gegen das Vereinsverbot vorgeworfen, wie die Behörde in der sächsischen Landeshauptstadt am Freitag mitteilte. Eine Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden prüft die Anklage und entscheidet über die Prozesseröffnung.
Laut Staatsanwaltschaft sollen die Beschuldigten teils führende Rollen in der Gruppierung eingenommen und sich auch nach dem im April 2020 rechtskräftig gewordenen Vereinsverbot „über einen nicht unerheblichen Zeitraum umfangreich“ weiter für diese betätigt haben. Dies ist ebenso verboten wie die Gründung etwaiger Nachfolge- oder Ersatzvereinigungen.
Die Reichsbürgervereinigung wurde 2020 vom Bundesinnenministerium unter Verweis auf verfassungsfeindliche, antisemitische und rassistische Ziele verboten. Laut Behörden planten die Anhänger der bundesweit aktiven Gruppierung zudem die Errichtung eines eigenen Staatswesens. Menschen, die gemäß der rechtsextremen Einstellung der Mitglieder nicht „deutscher Abstammung sind, sollten entrechtet“ werden.