Diesel-Skandal: Urteil gegen Ex-Audi-Chef ist rechtskräftig

2023 verurteilte das Landgericht München den früheren Audi-Chef Stadler und zwei weitere Angeklagte zu hohen Bewährungs- und Geldstrafen. Nun hat der Bundesgerichtshof über die Revision entschieden.

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Rupert Stadler, ehemaliger Vorstandsvorsitzender des Automobilherstellers Audi, wartet im Landgericht auf das Urteil. / Foto: dpa / DPA

Drei wichtige Verurteilungen im Dieselskandal sind rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Freitag die Bewährungsstrafen gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler, den früheren Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz und den mitangeklagten Ingenieur Giovanni P. wegen Betrugs. Das Landgericht München II habe bei seinem Urteil im Juni 2023 keine Rechtsfehler gemacht. (Az. 1 StR 270/24)

Bei VW und seinen Tochterunternehmen waren mit Hilfe einer Betrugssoftware Abgaswerte bei Millionen Dieselfahrzeugen manipuliert worden. Der Skandal war im Herbst 2015 aufgeflogen. Das im September 2020 gestartete Verfahren in München war der erste Strafprozess in der juristischen Aufarbeitung des Skandals.

Stadler wurde wegen Betrugs in 17.177 Fällen verurteilt

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts hatte Stadler wegen „Betrugs in 17.177 tateinheitlichen Fällen“ zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und der Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Er habe die Manipulation der Abgasreinigung großer Audi-Dieselmotoren zwar nicht veranlasst, aber den Verkauf der Autos viel zu spät gestoppt, hieß es damals zur Begründung.

Neben Stadler hatte auch der Porsche-Vorstand sowie der Ingenieur P. in dem Verfahren vor Gericht gestanden. Alle drei Angeklagten hatten Geständnisse abgelegt. Hatz wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und zur Zahlung von 400.000 Euro verurteilt, P. zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und 50.000 Euro Bewährungsauflage.

Die Kammer legte ihnen einen Schaden von 2,3 Milliarden Euro zur Last, denn ein Großteil der Fahrzeuge war in den USA verkauft worden und hatte dort nach Aufdeckung der Tricksereien nach US-Gesetz nur noch Schrottwert. Für in Deutschland verkaufte Autos setzte das Gericht nur 5 Prozent Wertverlust an.