EU-Staaten verlängern Schutz für Ukrainer bis 2027

Ukrainische Flüchtlinge dürfen weiter ohne Asylverfahren in Europa bleiben. Gleichzeitig werden aber auch Rückkehrmodelle vorbereitet.

Menschen unterhalten sich bei einer Jobmesse für ukrainische Geflüchtete von der IHK Berlin an einem Infostand. / Foto: Christoph Soeder/dpa / DPA

Die EU-Mitgliedsstaaten haben die Verlängerung des Schutzes für Flüchtlinge aus der Ukraine um ein weiteres Jahr beschlossen. Damit behalten die Betroffenen weiterhin - zunächst bis März 2027 - Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sozialleistungen und zur medizinischen Versorgung, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen, wie es in einer Mitteilung hieß.

Parallel beraten die EU-Länder über eine Empfehlung der Kommission zur Vorbereitung einer koordinierten Rückkehrstrategie und möglicher Bleibeperspektiven. Geflüchteten soll der Wechsel in andere Aufenthaltsformen etwa mit Arbeits- oder Studentenvisa erleichtert werden. Zugleich soll der Weg für eine schrittweise Rückkehr in die Ukraine geebnet und besser über Rückkehrmöglichkeiten informiert werden.