Mit Flagge und Hymne: Schwimm-Weltverband lässt Russen zu

Russische Schwimmer dürfen wieder unter ihrer Landesflagge und mit Hymne antreten. Der Weltverband hat dafür aber Bedingungen festgelegt.

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Foto: Lee Jin-man/AP (Archiv)

Trotz des andauernden Ukraine-Krieges dürfen russische und belarussische Schwimmer jetzt wieder offiziell für ihr Land an internationalen Wettbewerben teilnehmen. Entsprechende Flaggen, nationale Symbole auf der Sportkleidung und die Hymnen sind wieder erlaubt, wie der Weltverband World Aquatics mitteilte.

Bei Athletinnen und Athleten im Juniorenbereich war dies bereits zuvor so. Nun gilt die Regelung auch für Erwachsene. Schon bei den Weltmeisterschaften im vergangenen Jahr in Singapur waren einige russische und belarussische Sportler, die ein bestimmtes Zulassungsprozedere durchlaufen hatten, wieder dabei gewesen. Sie mussten allerdings unter neutraler Flagge starten.

Verpflichtende Dopingtests

Um wieder an Veranstaltungen des Weltverbands teilzunehmen, müssen Sportlerinnen und Sportler aus Russland und Belarus zuvor vier aufeinanderfolgende Dopingproben mit einem negativen Ergebnis überstehen. Zudem sollen Hintergrundüberprüfungen stattfinden. Die nächste Schwimm-WM findet im kommenden Jahr in Budapest statt.

„Wir sind entschlossen, dafür zu sorgen, dass Schwimmbecken und Freiwasser weiterhin Orte bleiben, an denen Athleten aus allen Nationen in friedlichem Wettkampf zusammenkommen können“, wird Husain Al Musallam, Präsident von World Aquatics, in der Mitteilung zitiert.

Auch FIFA-Präsident fordert Ende der Sanktionen gegen Russland

Zuletzt hatte sich auch der Präsident des Fußball-Weltverbands (FIFA) Gianni Infantino im Februar dafür ausgesprochen, russischen Teams den Zugang zu internationalen Wettbewerben zu ermöglichen. Russland begrüßte den Vorstoß des FIFA-Chefs.

Die FIFA, die Europäische Fußball-Union UEFA und viele weitere Sportverbände hatten russische und belarussische Teams und Athleten kurz nach Beginn des Ukraine-Krieges am 24. Februar 2022 von allen internationalen Wettbewerben ausgeschlossen.