Bundestag macht Weg frei für Einsatz von Tasern durch Polizei

Pfefferspray, Schlagstöcke und Schusswaffen gehören zur Standardausrüstung der Bundespolizei. Künftig dürfen Polizisten auch Taser einsetzen.

Bundestag macht Weg frei für Einsatz von Tasern durch Bundespolizei / Reuters

Der Bundestag hat am Donnerstagabend das Gesetz zum Einsatz sogenannter Taser beschlossen. Damit können insbesondere die Bundespolizei, aber auch andere Vollzugsbeamte des Bundes Distanz-Elektroimpulsgeräte zur Ausübung öffentlicher Gewalt verwenden. In den Ländern gibt es solche Regelungen vielfach bereits.

Das neue Gesetz ergänzt die Liste zugelassener Einsatzmittel. Einsatzkräfte müssten „über alle Einsatz und Führungsmittel verfügen, um effektiv und gleichzeitig verhältnismäßig vorgehen zu können“, begründete die Bundesregierung die Neuregelung. Der Einsatz von Tasern werde damit auf eine sichere rechtliche Grundlage gestellt.

Ein Taser ist ein Gerät, mit dem Elektroschocks aus etwas Distanz abgegeben werden, die zu schmerzhaften Muskelkontraktionen führen. Dadurch wird ein Mensch in der Regel handlungsunfähig. Die Waffen sind allerdings umstritten, da Taser beim Einsatz gegen Menschen mit Herzerkrankungen oder Herz-Kreislauf-Problemen zu gesundheitlichen Folgen führen können.