Göttingen: Erstmals öffentlicher Muezzin-Ruf zum Fastenbrechen
In der DITIB-Moschee in Göttingen kommen Muslime und Nicht-Muslime zum Fastenbrechen zusammen. Zugleich ertönt der islamische Gebetsruf nach außen. Die Oberbürgermeisterin spricht von Religionsfreiheit – AfD und Junge Union sehen das anders.
Im niedersächsischen Göttingen ist am Dienstagabend erstmals der islamische Gebetsruf öffentlich zu hören gewesen. Er leitete das gemeinsame Fastenbrechen in der örtlichen DITIB-Moschee ein, bei dem auch Vertreter aus Politik und Zivilgesellschaft teilnahmen. Die Veranstaltung war im Rahmen der städtischen Initiative „Runder Tisch der Religionen“ mit Vertretern verschiedener Glaubensgemeinschaften organisiert worden.
Positive Reaktionen aus christlichen und jüdischen Gemeinden
Jaqueline Jürgenliemk, Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Göttingen, äußerte sich positiv. Sie verwies auf die Religionsfreiheit, wie Zeitungen der „Ippen-Mediengruppe“ berichteten. Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche äußerten sich demnach ähnlich.
Die AfD-Kreistagsfraktion hingegen argumentierte laut Bericht der „Ippen-Mediengruppe“, der öffentliche Gebetsruf sei eine „akustische Markierung“ des öffentlichen Raumes. „Wir sehen darin eine ideologische Grenzverschiebung“, sagte demnach Kreistagsfraktionsvorsitzender Philipp Göthel.
Göttinger JU-Vorsitzende spricht von „negativer Religionsfreiheit“
Ablehnend äußerte sich auch Maja Bohn, Vorsitzende des Göttinger Stadtverbandes der Jungen Union (JU). „Ein dreiminütiger Gebetsruf, der den gesamten Stadtteil erreicht, ist ein erheblicher Eingriff in die negative Religionsfreiheit der Mitbürger“, so Bohn laut der „Ippen-Mediengruppe“. Religionsfreiheit gelte in Deutschland „nicht schrankenlos“.
Die Moschee-Gemeinde in Göttingen bezeichnete den Muezzin-Ruf als eine liturgische Einladung. Es sei keine politische Botschaft, wie oft suggeriert werde. Künftig sollen mehrere offene Gesprächsformate stattfinden – auch um aufzuklären.
Unterstützung von Oberbürgermeisterin Broistedt
Laut Bericht der „Ippen-Mediengruppe“ hatte Oberbürgermeisterin Petra Broistedt (SPD) bereits am Montag gesagt, die Religionsfreiheit sei „ein hohes Gut unserer Verfassung“. Sie gelte für alle Glaubensgemeinschaften gleichermaßen. Die Stadt stehe klar zu Artikel 4 des Grundgesetzes, der nicht nur die innere Überzeugung schütze, sondern auch die sicht- und hörbare Religionsausübung.
Alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften seien nach denselben rechtlichen Maßstäben zu behandeln – unabhängig davon, ob es Kirchenglocken oder Muezzin-Ruf gehe, sagte Broistedt. „Das ist kein politisches Symbol, sondern gelebter Rechtsstaat. Gerade in polarisierten Zeiten setzen wir bewusst auf Dialog, Respekt und den Schutz unserer gemeinsamen Freiheit.“
Moscheegemeinde will Gebetsruf monatlich erklingen lassen
Der Gebetsruf in Göttingen bleibt vorerst eine einmalige Aktion. Später soll das Thema in der Stadtgesellschaft diskutiert werden. Die Moscheegemeinde erwägt, den Ruf einmal im Monat zum Freitagsgebet erklingen zu lassen. Dafür soll noch ein Lärmschutzgutachten erstellt werden.
Die DITIB-Moschee am Königsstieg besteht seit rund 20 Jahren.